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Wetterspiel

Kaufpreiserstattung - bei Schnee …..

Mit diesem besonderen Gag ziehen Sie eine große Anzahl Interessenten in Ihre Verkaufsräume und haben so die Chance einer guten Umsatzsteigerung.

Wie wäre es, wenn die Kunden für die am Veranstaltungstag - z.B. an einem verkaufsoffenen Sonntag - die in Ihrem Geschäft eingekauften Waren den Kaufpreis erstattet bekämen?

Die Kaufpreiserstattung hängt vom Wetter ab.

Sollte an einem bestimmten - zu einer vorher bestimmten Uhrzeit Schnee fallen, sollte es hageln oder Gewittern - so erhalten Ihre Kunden den Kaufpreis der eingekauften Waren - gegen Vorlage des Kassenbons - vom Veranstalter zurück.

Beispiel: Sie verkaufen in ‚'Musterstadt' am 6.12.2008 Waren im Wert von EURO 100.000,00. Dieser Betrag wird Ihnen - für Die Auszahlung an die Kunden von einer Versicherung erstattet, wenn: wie vorher vertraglich vereinbart, am 24.12.2008 um 12.00 Uhr, vor Ihrem Geschäft - Wetter bedingt - 3cm natürlicher Schnee liegt oder es zu der festgelegten Zeit vor Ihrem Ladenlokal schneit.

Für die Errechnung der Prämie lassen wir ein Wettergutachten erstellen.

Ein Spielleiter ist am Tag der Entscheidung vor Ort, um die entsprechenden Daten und Fakten zu protokollieren.

Ein aufmerksamkeitsstarker Werbegag, der noch lange diskutiert wird !